Version: 2.0 · Gültig ab: 23. September 2026
1. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Diese Richtlinie gilt auch für vergleichbare Technologien wie Pixel und den lokalen Speicher des Browsers (§ 25 TDDDG, Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie).
2. Grundsatz: ohne Einwilligung nichts außer dem Notwendigen
Außer technisch notwendigen Cookies wird nichts gesetzt oder ausgelesen, bevor Sie im Cookie-Banner eingewilligt haben. Technisch umgesetzt wird das mit Google Consent Mode v2: Vor Ihrer Entscheidung stehen alle vier Signale (ad_storage, analytics_storage, ad_user_data, ad_personalization) auf abgelehnt.
- „Alle akzeptieren", „Alle ablehnen" und „Einstellungen" sind gleichwertig dargestellt; ablehnen ist genauso einfach wie zustimmen.
- Das bloße Weitersurfen gilt nicht als Einwilligung.
- Ihre Auswahl wird 6 Monate gespeichert; danach fragen wir erneut.
- Über „Cookie-Einstellungen" am Seitenende können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern; bei einem Widerruf werden die betroffenen Cookies gelöscht.
3. Eingesetzte Cookies
3.1 Notwendig: keine Einwilligung erforderlich
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
| Name | Anbieter | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
profdr_cerez |
eigene Website | Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl | 6 Monate |
pll_language |
eigene Website | Speicherung der gewählten Sprache (TR/EN/DE) | 1 Jahr |
wordpress_*, wp-settings-* |
eigene Website | nur für die Anmeldung der Website-Verwaltung; wird Besuchern nicht gesetzt | Sitzung |
joinchat_* (lokaler Speicher) |
eigene Website | Zustand der WhatsApp-Kontaktschaltfläche | bis zur Löschung im Browser |
Statistik- und Marketing-Cookies werden erst eingesetzt, wenn die entsprechenden Dienste eingebunden sind, und nur mit Ihrer Einwilligung. Zum Gültigkeitsdatum dieser Richtlinie sind auf der Website keine Statistik- oder Marketingdienste eingebunden.
3.2 Statistik: nur mit Einwilligung
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
| Name | Anbieter | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
_ga, _ga_<ID> |
Google Analytics 4 | Unterscheidung von Besuchern und Sitzungen, Nutzungsmessung | 2 Jahre |
3.3 Marketing: nur mit Einwilligung
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
| Name | Anbieter | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
_gcl_au, _gcl_aw |
Google Ads | Zuordnung einer Anfrage zu einem Anzeigenklick | 90 Tage |
IDE, test_cookie |
Google (doubleclick.net) | Ausspielung und Messung von Anzeigen | 13 Monate |
_fbp, _fbc |
Meta | Zuordnung einer Anfrage zu einer Anzeige | 90 Tage |
4. Was an Werbeplattformen geht und was nicht
Mit Ihrer Einwilligung: aufgerufene Seite, Sprache, Land/Stadt, Herkunftsanzeige, ob Sie eine Anfrage gestellt haben, gewünschter Zeitpunkt. Haben Sie im Formular zusätzlich in die Werbemessung eingewilligt, außerdem Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer in verschlüsselter (gehashter) Form.
Unter keinen Umständen: Größe, Gewicht, BMI, Erkrankungen, frühere Operationen, vorgeschlagene Behandlungsthemen, Freitext und Ihre Eingaben in der Ersteinschätzung. Die Einrichtung ist so gestaltet, dass sich diese Angaben auch nicht aus Seitenadressen oder Ereignisnamen ableiten lassen.
5. Übermittlung in Drittländer
Über Statistik- und Marketing-Cookies erhobene Daten können von Google und Meta auch in den USA verarbeitet werden. Für Besucherinnen und Besucher aus der EU stützt sich dies auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework und auf Ihre Einwilligung.
6. Cookies im Browser verwalten
Sie können Cookies in Ihren Browsereinstellungen blockieren oder löschen. Werden notwendige Cookies blockiert, funktionieren Sprachwahl und Formular möglicherweise nicht.
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